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Leasing

Wichtiges für Leasingnehmer.

Wenn der geleaste PKW Mängel hat, kann der Käufer/Leasingnehmer Mängelbeseitigung verlangen. Der Leasinggeber muss dem Leasingnehmer die Gewährleistungsansprüche abtreten, wenn er die Gewährleistungsansprüche nicht selbst beim Verkäufer durchsetzt.

Veräußerung unter Wert

Der Leasinggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug im Interesse des Leasingnehmers bestmöglich zu verwerten.

Beim Verkauf des Autos durch den Leasinggeber an einen Verbraucher ist zu beachten, dass der Leasinggeber dem Käufer mindestens 1 Jahr lang unabdingbar zur Gewährleistung verpflichtet ist.

Unfall mit Leasingfahrzeug

Was der Leasingnehmer zu tun hat, wenn er mit dem Leasingfahrzeug einen Unfall hatte, steht umfassend im Leasingvertrag. Nach dem Vertrag ist er regelmäßig verpflichtet, den Unfall dem Leasinggeber zu melden, hinzu sogar verpflichtet, der Versicherung des Unfallgegners mitzuteilen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Leasingwagen handelt.

Die Reparatur beziehungsweise die Verwertung des Fahrzeugs muss in der Regel mit dem Leasinggeber abgestimmt werden. Im Fall eines Totalschadens darf der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers verwerten. Weil der Leasinggeber wirtschaftlich Eigentümer des Autos ist, stehen ihm grundsätzlich auch die Reparaturkosten sowie der Ersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs zu. Etwas anderes kann gelten, wenn der Leasingnehmer vertraglich zur Reparatur verpflichtet ist.

Quelle: www.verkehrsanwaelte.de

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